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   LSG Bayern, 13.12.2005 - L 6 R 590/04   

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https://dejure.org/2005,27671
LSG Bayern, 13.12.2005 - L 6 R 590/04 (https://dejure.org/2005,27671)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.12.2005 - L 6 R 590/04 (https://dejure.org/2005,27671)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - L 6 R 590/04 (https://dejure.org/2005,27671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehungsweise Erwerbsminderung; Beratungspflicht des Versicherers im Hinblick auf die Gestaltungsmöglichkeit der Zahlung freiwilliger Beiträge zur Aufrechterhaltung künftiger Rentenansprüche; Qualifizierter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2005 - L 6 R 590/04
    Er ist allenfalls dem Leitberuf des angelernten Arbeiters im unteren Bereich (Ausbildungs- oder Anlernzeit von drei Monaten bis zu einem Jahr) zuzuordnen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2005 - L 6 R 590/04
    Danach kann grundsätzlich jeder Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2005 - L 6 R 590/04
    Danach kann grundsätzlich jeder Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2005 - L 6 R 590/04
    Zum einen reicht wegen der unterschiedlichen Anforderungen eine ausländische Ausbildung allein ohnehin regelmäßig nicht als Qualifikationsnachweis aus (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53).
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